AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

(Stand: 2022)

I. Anwendungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller mit der Tanzschule Swinging Sisters geschlossener Verträge. Sie gelten für sämtliche Unterrichtsveranstaltungen der Tanzschule Swinging Sisters.

II. Unterrichtsveranstaltungen

Die Tanzschule Swinging Sisters bietet Tanzunterricht in Kursen, Clubs, Workshops/Specials, Techniktraining, Formationen und Einzelstunden in verschiedenen Räumlichkeiten an.

Ein Kurs ist eine zeitlich auf eine bestimmte Anzahl von Terminen begrenzte Unterrichtsveranstaltung.

Ein Workshop/Special ist eine einmalige, auf einen oder mehrere Tage beschränkte Unterrichtsveranstaltung.

Clubs, Techniktraining und Formationen sind auf Dauer angelegte wöchentliche Unterrichtsveranstaltungen, bei denen in den ersten 3 Teilabschnitten des Jahres jeweils 11 Unterrichtstermine stattfinden. Der 4. Abschnitt im Jahr varriert in Terminen und Preis.

III. Unterrichtsvertrag

Die Teilnahme an einer Unterrichtsveranstaltung setzt den Abschluss eines entsprechenden Vertrages voraus.

Die Anmeldung zu einer Unterrichtsveranstaltung der Tanzschule Swinging Sisters kann mittels Anmeldeformular, Email oder per Internet erfolgen. Das Anmeldeformular ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Die Anmeldung ist rechtsverbindlich. Mit Ihrem Zugang bei der Tanzschule Swinging Sisters kommt der Unterrichtsvertrag zustande.

Eine Anmeldung für eine Unterrichtsveranstaltung ist jederzeit möglich. Sie berechtigt, vorbehaltlich der Regelungen unter Ziffer V., zur Teilnahme an der Unterrichtsveranstaltung, sofern freie Plätze vorhanden sind.

Die auf der Anmeldung angegebenen Daten werden nur für betriebsinterne Zwecke in der EDV der Frauentanzschule Köln gespeichert und gesichert. Wir versichern Ihnen, dass wir Ihre Daten nur für interne Zwecke nutzen und keinem Dritten zugänglich machen.

IV. Vertragsdauer / Kündigung von Unterrichtsverträgen für Clubs, Techniktraining und Formationen

Die Unterrichtsverträge für Clubs, Formationen und Techniktraining werden für die Dauer von mindestens 3 Monaten geschlossen.

Eine Kündigung kann nur in Textform erfolgen und muss bis 4 Wochen vor Laufzeitende der Tanzschule Swinging Sisters zugehen.

Ohne eine form- und fristgerechte Kündigung verlängert sich der Unterrichtsvertrag automatisch um eine Laufzeit bzw um die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses laut BGB geltende Zeitspanne.

V. Honorar

1)
Für die Unterrichtsveranstaltungen ist ein Honorar zu zahlen.

Die jeweiligen Preise sind der Internetseite der Tanzschule Swinging Sisters zu entnehmen. Die angegebenen Preise sind Bruttopreise und beinhalten die jeweils geltende gesetzliche MwSt.

Die durch Ferien und Feiertage bedingten Unterrichtsausfallzeiten sind bereits im Kurshonorar berücksichtigt.

2)
Das Unterrichts-Honorar wird mit der Anmeldung fällig und muss vollständig bis zum Ende der ersten Unterrichtsstunde des jeweiligen Vertragszeitraumes entrichtet sein.

Eine kostenlose Stornierung des Vertrages ist nur bis 14 Tage vor Kursbeginn möglich und muss in Textform erfolgen. Bei späterer Stornierung wird das gesamte Honorar fällig. Den Tanzschüler:innen ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerem Umfang entstanden ist.

Bei nicht erreichter Mindestteilnehmer:innenzahl behält sich die Tanzschule vor, Kurse auch kurzfristig zu verlegen/abzusagen.
Aus zwingenden betrieblichen Gründen (z. B. zu geringe Teilnehmer:innenzahl, Erkrankung der Tanzlehrerenden, höhere Gewalt usw.) können Tanzclubs oder Tanzkurse zusammengelegt, abgebrochen oder in andere Kursräume verlegt werden. Die Voraussetzungen für einen ordentlich geleisteten Unterricht gelten auch dann als erfüllt, wenn die Tanzlehrerin oder der Saal gewechselt werden muss oder ein Zusammenlegen von Tanzkursen oder Tanzkreisen seitens der Tanzschule erfolgt.

Das Nichtwahrnehmen von einzelnen Kursterminen durch den/die Tanzschüler/in führt nicht zur teilweisen Rückerstattung des Honorars.

Eine (Teil-)Rückerstattung des Honorars findet nur statt, wenn der Unterricht aus Gründen, die die Tanzschule Swinging Sisters zu vertreten hat, ersatzlos entfällt.

VI. Haftung

Die Tanzschule Swinging Sisters übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden, die ein/e Tanzschüler/in einer/m anderen Tanzschülerin zufügt.

Eine Haftung für Nichtpersonenschäden wird nur insoweit übernommen, als dass die Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Tanzschule Swinging Sisters oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für Garderobe übernimmt die Tanzschule Swinging Sisters keine Haftung.

VII. Allgemeine Hinweise

Fotografieren, Video- und Filmaufzeichnungen in der Tanzschule Swinging Sisters sind nur mit Genehmigung der Tanzschule Swinging Sisters zulässig.

Ein gründlicher und erfolgreicher Tanzunterricht kann nur bei pünktlicher und regelmäßiger Teilnahme gewährleistet werden. Den Anordnungen der Lehrkräfte und der Beauftragten der Tanzschule Swinging Sisters ist Folge zu leisten. Ein Zuwiderhandeln oder Stören von anderen Kursteilnehmer:innen kann zum Ausschluss aus dem Unterricht führen. In diesem Fall besteht kein Anrecht auf Rückerstattung oder Teilrückerstattung des Honorars.

Die Tanzfläche darf nur mit Tanzschuhen bzw. mit sauberen Hallen-Turnschuhen betreten werden. Es dürfen aus Sicherheitsgründen keine Schuhe mit Metallabsätzen oder spitzen Absätzen getragen werden.

Die in den Unterrichtsveranstaltungen erworbenen und erlernten Schrittfolgen und die Choreographien der Formationen sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Die mittelbare und unmittelbare Weitergabe an Dritte – insbesondere durch gewerblichen Unterricht oder Training, entgeltlich oder unentgeltlich – ist untersagt. Die Choreographien der Formationen dürfen nur mit Zustimmung der Tanzschule Swinging Sisters aufgeführt werden.

VIII. Film- und Fotoaufnahmen
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zu bestimmten Gelegenheiten Film-und Fotoaufnahmen getätigt werden. Mit den Aufnahmen sollen sowohl die Veranstaltung an sich, als auch die Teilnahme einzelner Personen dokumentiert werden. Bei Aufnahmen, bei denen der Fokus auf einzelnen Personen liegt, haben die Teilnehmer:innen jederzeit das Recht und die Möglichkeit, darauf hinzuweisen, dass sie nicht aufgenommen werden wollen. Sollte dies nicht möglich sein werden wir bei entsprechender Nachricht eine Veröffentlichung unterbinden. Wir gehen davon aus, dass die an der Veranstaltung teilnehmenden oder anderweitig beteiligten Personen durch ihr Verhalten der Teilnahme oder Beteiligung in die Erstellung und die Veröffentlichung der Aufnahmen zu kommunikativen Zwecken, auch in den sozialen Medien, einwilligen. Die Einwilligung schließt die Einwilligung zum Download der Aufnahmen von unseren Webseiten und Veröffentlichung auf Facebook oder anderen Medien mit ein. Die Einwilligung gilt insbesondere dann, wenn sich die  beteiligten Personen hierfür bereitwillig, z. B. durch »Posen« oder »in die Kamera schauen«, zur Verfügung stellen. Mit der Teilnahme erklärt die Teilnehmerin / der Teilnehmer ihr/sein Einverständnis zu Bild-  und Tonaufnahmen sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung oder die Bewerbung des Leistungsangebotes der Tanzschule auf unserer Website, einschließlich in den sozialen Medien. Werden Eintrittskarten von Dritten bestellt, ist der Besteller verpflichtet, die durch ihn angemeldeten Teilnehmer auf diese Regelung hinzuweisen.

IX. Salvatorische Klausel

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser AGB der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und in ihrer Gültigkeit davon unberührt. Gleiches gilt, sofern die Regelungen eine Lücke enthalten sollten. An die Stelle der nicht wirksamen Regelung oder Lücke tritt dann eine Regelung, die den wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten Rechnung trägt.