AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

(Stand: 2012)

I. Anwendungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller mit der Frauentanzschule Köln geschlossener Verträge. Sie gelten für sämtliche Unterrichtsveranstaltungen der Frauentanzschule Köln.

II. Unterrichtsveranstaltungen

Die Frauentanzschule Köln bietet Tanzunterricht in Kursen, Clubs, Workshops/Specials, Techniktraining, Formationen und Einzelstunden an.

Ein Kurs ist eine zeitlich auf eine bestimmte Anzahl von Terminen begrenzte Unterrichtsveranstaltung.

Ein Workshop/Special ist eine einmalige, auf einen oder mehrere Tage beschränkte Unterrichtsveranstaltung.

Clubs, Techniktraining und Formationen sind auf Dauer angelegte wöchentliche Unterrichtsveranstaltungen, bei denen in den ersten 3 Teilabschnitten des Jahres jeweils 11 Unterrichtstermine stattfinden.

III. Unterrichtsvertrag

Die Teilnahme an einer Unterrichtsveranstaltung setzt den Abschluss eines entsprechenden Vertrages voraus.

Die Anmeldung zu einer Unterrichtsveranstaltung der Frauentanzschule Köln kann mittels Anmeldeformular, Email oder per Internet erfolgen. Das Anmeldeformular ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Die Anmeldung ist rechtsverbindlich. Mit Ihrem Zugang bei der Frauentanzschule Köln kommt der Unterrichtsvertrag zustande.

Eine Anmeldung für eine Unterrichtsveranstaltung ist jederzeit möglich. Sie berechtigt, vorbehaltlich der Regelungen unter Ziffer V., zur Teilnahme an der Unterrichtsveranstaltung, sofern freie Plätze vorhanden sind.

Die auf der Anmeldung angegebenen Daten werden nur für betriebsinterne Zwecke in der EDV der Frauentanzschule Köln gespeichert und gesichert. Wir versichern Ihnen, dass wir Ihre Daten nur für interne Zwecke nutzen und keinem Dritten zugänglich machen.

IV. Vertragsdauer / Kündigung von Unterrichtsverträgen für Clubs, Techniktraining und Formationen

Die Unterrichtsverträge für Clubs und Formationen werden für die Dauer von mindestens 3 Monaten geschlossen.

Eine Kündigung kann nur schriftlich erfolgen und muss bis 4 Wochen vor Laufzeitende der Frauentanzschule Köln zugehen.

Ohne eine form- und fristgerechte Kündigung verlängert sich der Unterrichtsvertrag automatisch um eine weitere Laufzeit.

V. Honorar

1)
Für die Unterrichtsveranstaltungen ist ein Honorar zu zahlen.

Die jeweiligen Preise sind der Internetseite der Frauentanzschule Köln zu entnehmen. Die angegebenen Preise sind Bruttopreise und beinhalten die jeweils geltende gesetzliche MwSt.

Die durch Ferien und Feiertage bedingten Unterrichtsausfallzeiten sind bereits im Kurshonorar berücksichtigt.

2)
Das Unterrichts-Honorar wird mit der Anmeldung fällig und muss vollständig bis zum Ende der ersten Unterrichtsstunde des jeweiligen Vertragszeitraumes entrichtet sein.

Eine kostenlose Stornierung des Vertrages ist nur bis eine Woche vor Kursbeginn möglich, danach wird die Hälfte des Honorars als Schadenspauschale zur Zahlung fällig, ab dem Tag des Kursbeginns oder des Workshops das gesamte Honorar. Der Tanzschülerin ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerem Umfang entstanden ist.

Bei nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl behält sich die Tanzschule vor, Kurse auch kurzfristig zu verlegen/abzusagen.

Das Nichtwahrnehmen von einzelnen Kursterminen durch die Tanzschülerin führt nicht zur teilweisen Rückerstattung des Honorars.

Eine (Teil-)Rückerstattung des Honorars findet nur statt, wenn der Unterricht aus Gründen, die die Frauentanzschule Köln zu vertreten hat, ersatzlos entfällt.

VI. Haftung

Die Frauentanzschule Köln übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden, die eine Tanzschülerin einer anderen Tanzschülerin zufügt.

Eine Haftung für Nichtpersonenschäden wird nur insoweit übernommen, als dass die Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Frauentanzschule Köln oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für Garderobe übernimmt die Frauentanzschule Köln keine Haftung.

VII. Allgemeine Hinweise

In den Räumlichkeiten der Frauentanzschule Köln befindet sich ein Bistro. Das Mitbringen und der Verzehr von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

Fotografieren, Video- und Filmaufzeichnungen in der Frauentanzschule Köln sind nur mit Genehmigung der Frauentanzschule Köln zulässig.

Jede Tanzschülerin und Besucherin hat sich so zu verhalten, dass andere Teilnehmerinnen nicht gestört werden und ein ordnungsgemäßer Ablauf der Unterrichtsveranstaltungen gewährleistet ist. Den Anordnungen der Lehrkräfte und der Beauftragten der Frauentanzschule Köln ist Folge zu leisten. Ein Zuwiderhandeln kann zum Ausschluss aus dem Unterricht führen.

Die Tanzfläche darf nur mit Tanzschuhen bzw. mit sauberen Hallenschuhen betreten werden. Es dürfen aus Sicherheitsgründen keine Schuhe mit Metallabsätzen oder spitzen Absätzen getragen werden.

Die in den Unterrichtsveranstaltungen erworbenen und erlernten Schrittfolgen und die Choreographien der Formationen sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Die mittelbare und unmittelbare Weitergabe an Dritte – insbesondere durch gewerblichen Unterricht oder Training, entgeltlich oder unentgeltlich – ist untersagt. Die Choreographien der Formationen dürfen nur mit Zustimmung der Frauentanzschule Köln aufgeführt werden.

In allen Räumen der Frauentanzschule Köln besteht Rauchverbot.

VIII. Salvatorische Klausel

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser AGB der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und in ihrer Gültigkeit davon unberührt. Gleiches gilt, sofern die Regelungen eine Lücke enthalten sollten. An die Stelle der nicht wirksamen Regelung oder Lücke tritt dann eine Regelung, die den wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten Rechnung trägt.