AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

(Stand: 2011)

I. Anwendungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller mit der Frauentanzschule Köln geschlossener Verträge. Sie gelten für sämtliche Unterrichtsveranstaltungen in den Räumlichkeiten der Frauentanzschule Köln.

II. Unterrichtsveranstaltungen

Die Frauentanzschule Köln bietet Tanzunterricht in Kursen, Clubs, Workshops, Formationen und Einzelstunden an.

Ein Kurs ist eine zeitlich auf eine bestimmte Anzahl von Terminen begrenzte Unterrichtsveranstaltung.

Ein Workshop ist eine einmalige, auf einen oder mehrere Tage beschränkte Unterrichtsveranstaltung.

Clubs und Formationen sind auf Dauer angelegte wöchentliche Unterrichtsveranstaltungen, bei denen in den 3 Teilabschnitten des Jahres mindestens 11 Unterrichtstermine stattfinden.

III. Unterrichtsvertrag

Die Teilnahme an einer Unterrichtsveranstaltung setzt den Abschluss eines entsprechenden Vertrages voraus.

Die Anmeldung zu einer Unterrichtsveranstaltung der Frauentanzschule Köln kann mittels Anmeldeformular, Email oder per Internet erfolgen. Das Anmeldeformular ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Die Anmeldung ist rechtsverbindlich. Mit Ihrem Zugang bei der Frauentanzschule Köln kommt der Unterrichtsvertrag zustande.

Eine Anmeldung für eine Unterrichtsveranstaltung ist jederzeit möglich. Sie berechtigt, vorbehaltlich der Regelungen unter Ziffer V., zur Teilnahme an der Unterrichtsveranstaltung, sofern freie Plätze vorhanden sind.

Die auf der Anmeldung angegebenen Daten werden nur für betriebsinterne Zwecke in der EDV der Frauentanzschule Köln gespeichert und gesichert. Wir versichern Ihnen, dass wir Ihre Daten nur für interne Zwecke nutzen und keinem Dritten zugänglich machen.

IV. Vertragsdauer / Kündigung von Unterrichtsverträgen für Clubs und Formationen

Die Unterrichtsverträge für Clubs und Formationen werden für die Dauer von mindestens 4 Monaten geschlossen.

Eine Kündigung kann nur zum 30. April, 31. August oder 31. Dezember eines jeden Jahres erfolgen. Sie hat schriftlich zu erfolgen und muss bis zum 15. des Vormonats der Frauentanzschule Köln zugehen.

Ohne eine form- und fristgerechte Kündigung verlängert sich der Unterrichtsvertrag automatisch um weitere 4 Monate.

V. Honorar

1)
Für die Unterrichtsveranstaltungen ist ein Honorar zu zahlen.

Die jeweiligen Preise sind den Flyern und der Internetseite der Frauentanzschule Köln zu entnehmen. Die angegebenen Preise sind Bruttopreise und beinhalten die jeweils geltende gesetzliche MwSt.

Die durch Ferien und Feiertage bedingten Unterrichtsausfallzeiten sind bereits im Kurshonorar berücksichtigt.

2)
Das Honorar für einen Kurs oder einen Workshop wird mit der Anmeldung fällig. Das Honorar muss vollständig bis zum Ende der ersten Unterrichtsstunde entrichtet sein.

Bei einem Rücktritt der Tanzschülerin vom Unterrichtsvertrag ab 6 Tage vor Beginn des Kurses oder Workshops ist die Hälfte des Honorars als Schadenspauschale zur Zahlung fällig, ab dem Tag des Kursbeginns oder des Workshops das gesamte Honorar. Der Tanzschülerin ist der Nachweis gestatten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerem Umfang entstanden ist.

Das Nichtwahrnehmen von einzelnen Kursterminen oder Teilen des Workshops durch die Tanzschülerin führt nicht zur teilweisen Rückerstattung des Honorars.

Eine (Teil-)Rückerstattung des Honorars findet nur statt, wenn der Unterricht aus Gründen, die die Frauentanzschule Köln zu vertreten hat, ersatzlos entfällt.

3)
Das Honorar für Clubs und Formationen ist jeweils im Voraus mit dem 1. der Monate Januar, Mai und September für die gesamte Vertragsdauer zu entrichten.

Das Nichtwahrnehmen von einzelnen Unterrichtsstunden durch die Tanzschülerin führt nicht zur teilweisen Rückerstattung des Honorars.

Eine (Teil-)Rückerstattung des Honorars findet nur statt, wenn der Unterricht aus Gründen, die die Frauentanzschule Köln zu vertreten hat, ersatzlos entfällt, oder die Tanzschülerin aufgrund einer mehr als 6 Wochen andauernden Erkrankung aus ärztlichen Gründen nicht in der Lage ist, am Unterricht teilzunehmen.

VI. Haftung

Die Frauentanzschule Köln übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden, die eine Tanzschülerin einer anderen Tanzschülerin zufügt.

Eine Haftung für Nichtpersonenschäden wird nur insoweit übernommen, als dass die Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Frauentanzschule Köln oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für Garderobe übernimmt die Frauentanzschule Köln keine Haftung.

VII. Allgemeine Hinweise

In den Räumlichkeiten der Frauentanzschule Köln befindet sich ein Bistro. Das Mitbringen und der Verzehr von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

Fotografieren, Video- und Filmaufzeichnungen in der Frauentanzschule Köln sind nur mit Genehmigung der Frauentanzschule Köln zulässig.

Jede Tanzschülerin und Besucherin hat sich so zu verhalten, dass andere Teilnehmerinnen nicht gestört werden und ein ordnungsgemäßer Ablauf der Unterrichtsveranstaltungen gewährleistet ist. Den Anordnungen der Lehrkräfte und der Beauftragten der Frauentanzschule Köln ist Folge zu leisten. Ein Zuwiderhandeln kann zum Ausschluss aus dem Unterricht führen.

Die Tanzfläche darf nur mit Tanzschuhen bzw. mit sauberen Schuhen betreten werden. Es dürfen aus Sicherheitsgründen keine Schuhe mit Metallabsätzen oder spitzen Absätzen getragen werden. Achten Sie bitte zu Ihrer eigenen und der Sicherheit der anderen Kursteilnehmerinnen auf ein dem Tanzunterricht angemessenes, fest sitzendes Schuhwerk (z.B. keine Clogs oder Pantoletten).

Die in den Unterrichtsveranstaltungen erworbenen und erlernten Schrittfolgen und die Choreographien der Formationen sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Die mittelbare und unmittelbare Weitergabe an Dritte – insbesondere durch gewerblichen Unterricht oder Training, entgeltlich oder unentgeltlich – ist untersagt. Die Choreographien der Formationen dürfen nur mit Zustimmung der Frauentanzschule Köln aufgeführt werden.

In allen Räumen der Frauentanzschule Köln besteht Rauchverbot.

VIII. Salvatorische Klausel

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser AGB der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und in ihrer Gültigkeit davon unberührt. Gleiches gilt, sofern die Regelungen eine Lücke enthalten sollten. An die Stelle der nicht wirksamen Regelung oder Lücke tritt dann eine Regelung, die den wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten Rechnung trägt.